Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen der epo Jobbörse und ihres Herausgebers (Boldt Publishing) zu Grunde. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1. Anzeigenauftrag
Anzeigenauftrag im Sinne der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Insertionen eines Inserenten ("Auftraggeber") in einem Mediendienst, der elektronisch (z.B. über das Internet) zugänglich ist.
Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es gilt die Vergütung gemäß der zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste. Die Vergütung versteht sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Anzeigenart
Die Anzeige kann je nach Auftrag aus Bildern oder Texten, aus Tonfolge/n oder bewegten Bildern, aus einer Werbegrafik oder einem sogenannten Werbebanner bestehen. Die Insertion kann aber auch aus einer sensitiven Fläche bestehen, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse (URL) zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen.
Boldt Publishing behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung Boldt Publishing unzumutbar ist. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für Boldt Publishing, die Anzeige bzw. den Auftraggeber vor Annahme des Anzeigenauftrages zu prüfen. Daher behält sich die Boldt Publishing auch bei rechtsverbindlich angenommenen Insertionsaufträgen vor, die Anzeige(n) wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft, ihrer technischen Eigenschaften oder aufgrund der Unzumutbarkeit im Interesse der Kunden von Boldt Publishing abzulehnen oder zu sperren, sobald hierfür Gründe vorliegen und Boldt Publishing bekannt werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Boldt Publishing behält sich vor, Sammelanzeigen (Anzeigen, in denen mehrere Stellenbeschreibungen enthalten sind oder die auf Stellenangebote auf anderen Webservern verlinkt werden sollen), abzulehnen oder für deren Publikation einen Aufschlag auf den gültigen Listenpreis zu verlangen.
3. Anlieferung von Anzeigen
Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Übermittlung einwandfreier Anzeigentexte, Grafiken und Werbebanner ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufträge und elektronische Werbemittel müssen spätestens 48 Stunden vor Anzeigenbeginn vorliegen.
4. Preislisten
Alle Angebote der Firma "Boldt Publishing" verstehen sich freibleibend und unverbindlich, Preislisten dienen der Orientierung und Information. Für Druckfehler und Irrtümer wird keine Haftung übernommen. Geringfügige Änderungen des Leistungsangebotes behalten wir uns vor.
5. Terminverzug
Verbindliche Terminabsprachen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, mit unseren Leistungen in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos eine schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Erbringung der Leistung bzw. dem Publizieren der Stellenanzeigen. Von Boldt Publishing nicht bekannten Auftraggebern, insbesondere im Bereich der Stellengesuche, wird in der Regel eine Vorauszahlung der vollen Anzeigengebühr verlangt. Alle Rechnungen sind, vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung, in der Regel innerhalb von 14 Tagen und ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Überschreitung der angegeben Frist zur Zahlung sind wir berechtigt, Gebühren für die anfallenden Kosten einer Bearbeitung zu verlangen. Rechnungen werden im PDF-Format per E-Mail versandt. Für die Übersendung per Briefpost berechnen wir eine Kommunikationskostenpauschale von EUR 5,00.
7. Agenturen
Aufträge von Werbeagenturen oder PR-Agenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Anzeigenkunden angenommen. Hierfür kann ein Mandatsnachweis verlangt werden.
8. Verantwortlichkeit und Rechteeinräumung
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Anzeigen und stellt Boldt Publishing von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber überträgt Boldt Publishing die für die Auftragserfüllung erforderlichen Rechte zur Nutzung der Anzeige und ihrer Bestandteile in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Anzeigenauftrages notwendigen Umfang. Die genannten Rechte werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Alle auf unseren Internetseiten verwendeten Signets bzw. Markenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.
9. Haftungsbeschränkung bei Mängeln und Leistungsstörungen
Die Schaltung der Anzeige erfolgt in einer dem technischen Standard entsprechenden Weise. Sind etwaige Mängel der Werbemittel nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche.
Fällt die Durchführung des Anzeigenauftrages aus Gründen aus, die Boldt Publishing nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Serverausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit um den entsprechenden Zeitraum verlängert. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.
10. Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Nur die in der Anzeige oder sonstigen Werbemitteln enthaltenen und vom Auftraggeber zur Publikation bestimmten Daten werden veröffentlicht. Sonstige personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben.
11. Nichtigkeitsklausel
Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen unvermindert fort. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit im beiderseitigen Einvernehmen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt deutsches Recht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Die Parteien vereinbaren, soweit gesetzlich zulässig, den Sitz von Boldt Publishing als ausschließlichen Gerichtsstand für alle eventuellen, im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten.
Stand: 01.01.2015